Was die Buchstaben A, D, F, H2 und I auf der Platte bedeuten
Bis 2014 galt in Deutschland DIN 18180 mit den Kurzzeichen GKB, GKF, GKBI und GKFI. Heute gilt DIN EN 520, und dort heißen die Platten nach Buchstaben, die jeweils eine geprüfte Eigenschaft bezeichnen. Die alten Kürzel stehen weiterhin auf vielen Verpackungen, weil der Handel sie behalten hat. Beide Systeme lassen sich eindeutig ineinander übersetzen.
| Typ nach DIN EN 520 | Früher | Bedeutung der Buchstaben | Einsatz |
|---|---|---|---|
| Typ A | GKB | Standardgipsplatte | Verkleidung von Metallständerwänden, ab 12,5 Millimeter Dicke |
| Typ D | GKB | definierte Dichte von mindestens 800 Kilogramm je Kubikmeter | Wände, Decken, Dachschrägen, wenn höherer Schallschutz gefragt ist |
| Typ H2 | GKBI | reduzierte Wasseraufnahme von höchstens 10 Prozent | Zwischenwände in gemäßigten Feuchträumen wie Küche und Bad |
| Typ DF | GKF | definierte Dichte und verbesserter Gefügezusammenhalt im Brandfall | Bekleidung nichttragender Feuerschutzwände, in Dicken von 20 bis 25 Millimetern |
| Typ DFH2 | GKFI | Feuerschutz und Imprägnierung kombiniert | Zwischenwände in gemäßigten Feuchträumen mit Brandschutzanforderung |
| Typ DFH2IR | GKFI | zusätzlich erhöhte Oberflächenhärte und erhöhte Biegezugfestigkeit | Hochwertiger Ausbau, wenn Robustheit gefordert ist |
| Typ P | GKP | Putzträgerplatte | Untergrund für nachfolgende Putzschichten |
Zwei Zahlen aus der Tabelle sind im Alltag wichtig. Die definierte Dichte des Typs D bedeutet mindestens 800 Kilogramm je Kubikmeter, was bei einer 12,5 Millimeter dicken Platte einem Flächengewicht von 10 Kilogramm je Quadratmeter entspricht. Und die Imprägnierung des Typs H2 heißt: höchstens 10 Prozent Wasseraufnahme, umgerechnet höchstens 180 Gramm Wasser je Quadratmeter.
- Wasseraufnahme einer imprägnierten Gipsplatte, Typ H2 nach DIN EN 520
- höchstens 10 Prozent, umgerechnet höchstens 180 Gramm je Quadratmeter
- Hornbach, Gipsplatten-Typen nach Normen, Stand 26. Oktober 2016
- Rohdichte einer Platte mit definierter Dichte, Typ D
- mindestens 800 Kilogramm je Kubikmeter
- Hornbach, Gipsplatten-Typen nach Normen, Stand 26. Oktober 2016
- Zulässigkeit von Gipsplatten nach DIN EN 520 in den Wassereinwirkungsklassen W2-I und W3-I
- Anwendung nicht zulässig
- Bundesverband der Gipsindustrie, Merkblatt 5, Abbildung 6.1, Stand 1. April 2022
Welche Platte im Bad zulässig ist, entscheidet DIN 18534
Im Bad wird nicht die Platte gewählt, sondern zuerst die Beanspruchung bestimmt. DIN 18534 regelt die Abdichtung von Innenräumen und teilt Flächen in vier Wassereinwirkungsklassen ein. Erst danach steht fest, welcher Untergrund überhaupt zulässig ist und ob eine Abdichtung nötig wird.
| Klasse | Beanspruchung | Typischer Fall |
|---|---|---|
| W0-I | gering, nicht häufige Einwirkung aus Spritzwasser | Wandflächen über Waschbecken, Bodenflächen ohne Ablauf in Küche und Gäste-WC |
| W1-I | mäßig, häufiges Spritzwasser ohne anstauendes Wasser | Wandflächen über Badewannen und in Duschen, Bodenflächen in häuslichen Bädern mit Ablauf |
| W2-I | hoch, häufiges Spritz- und Brauchwasser, zeitweise anstauend | Bodenflächen in Räumen mit bodengleichen Duschen, Duschen in Sport- und Gewerbestätten |
| W3-I | sehr hoch, lang anhaltend, durch anstauendes Wasser intensiviert | Umgänge von Schwimmbecken, gewerbliche Küchen und Wäschereien |
Daraus folgt die wichtigste Regel für den Trockenbau im Bad. Gipsplatten nach DIN EN 520 sind laut Merkblatt 5 in den Klassen W0-I und W1-I zulässig, in W1-I an Wand und Boden allerdings nur mit Abdichtung im Verbund. In den Klassen W2-I und W3-I ist ihre Anwendung nicht zulässig. Dasselbe gilt für Gipsfaserplatten nach DIN EN 15283-2. Für diese Bereiche kommen zementgebundene mineralische Bauplatten in Betracht, die dort laut derselben Übersicht mit mineralischer Abdichtung oder Reaktionsharz eingesetzt werden.
Der häufigste Fall in einer Wohnung ist genau der kritische: die bodengleiche Dusche. Bodenflächen in Räumen mit bodengleichen Duschen ordnet DIN 18534 der Klasse W2-I zu. Merkblatt 5 hält dazu ausdrücklich fest, dass Gipsplatten im Bereich von planmäßig genutzten Bodenabläufen nicht zulässig sind, ausdrücklich genannt wird der barrierefreie Duschbereich.
Wann eine Abdichtung nötig ist und woraus sie besteht
Auf eine Abdichtung dürfen Sie laut Merkblatt 5 nur in klar umrissenen Fällen verzichten: in Bereichen ohne zu erwartende Spritzwassereinwirkung und bei geringer Wassereinwirkung der Klasse W0-I, sofern wasserabweisende Oberflächen vorhanden sind, die ausreichenden Schutz gewährleisten. An Wand- und Bodenflächen der Klasse W1-I kann ebenfalls verzichtet werden, wenn feuchteunempfindliche Untergründe vorliegen und Brauchwasser nicht in feuchteempfindliche Bauteilschichten gelangen kann.
Erforderlich sind Abdichtungen dagegen bei mäßiger Wassereinwirkung der Klasse W1-I an Wand- und Bodenflächen und bei hoher und sehr hoher Wassereinwirkung der Klassen W2-I und W3-I. In der Praxis heißt das: Die Wand hinter Ihrer Dusche braucht eine Abdichtung, auch wenn die Fliesen dicht aussehen. Fliesen und Fugen sind kein Abdichtungssystem.
- Die Abdichtung im Verbund wird flüssig aufgetragen oder als Bahn beziehungsweise Platte verlegt und liegt unter dem Fliesenbelag.
- Innen- und Außenecken bekommen eingearbeitete Dichtbänder, weil dort die Bewegung der Bauteile zusammentrifft.
- Rohrdurchführungen und Anschlüsse von Armaturen erhalten Dichtmanschetten, denn jede Durchdringung ist die wahrscheinlichste Schadensstelle.
- Der Untergrund muss tragfähig, trocken, maßhaltig und frei von durchgehenden Rissen, Öl, Fett und losen Bestandteilen sein.
- Löcher, Fugen und Vertiefungen im Untergrund werden vor der Abdichtung ausgespachtelt oder verschlossen.
- Für plattenförmige Abdichtungen gelten eigene Verwendbarkeitsnachweise; die Herstellerangaben des Systems sind einzuhalten.
Wird die Fläche regelmäßig mit Spritzwasser belastet, etwa in Dusche, Bad oder Küche?
Handelt es sich um den Boden eines Raums mit bodengleicher Dusche oder um eine gewerblich genutzte Nassfläche?
Das ist mindestens Wassereinwirkungsklasse W2-I. Gipsplatten und Gipsfaserplatten sind hier nicht zulässig. Planen Sie zementgebundene mineralische Bauplatten mit einer Abdichtung ein, die das Merkblatt 5 für diese Klasse zulässt.
Geht es um Wandflächen über Badewanne oder Dusche oder um einen Badboden mit Ablauf?
Das ist Klasse W1-I. Imprägnierte Gipsplatten vom Typ H2 sind zulässig, aber nur zusammen mit einer Abdichtung im Verbund unter dem Fliesenbelag. Ohne Abdichtung ist der Aufbau nur bei feuchteunempfindlichem Untergrund regelkonform.
Das ist Klasse W0-I, etwa die Wand über dem Waschbecken. Eine Abdichtung ist entbehrlich, sofern wasserabweisende Oberflächen vorhanden sind. Der Bundesverband der Gipsindustrie empfiehlt für W0-I und W1-I trotzdem imprägnierte Gipsplatten.
Muss die Wand eine Brandschutzanforderung erfüllen?
Verwenden Sie Feuerschutzplatten vom Typ DF, deren Gipskern glasfaserarmiert ist und dadurch im Brandfall zusammenhält. Maßgeblich ist der geprüfte Systemaufbau, nicht die Platte allein.
Soll die Wand besonders viel Schall dämmen oder mechanisch robust sein?
Nehmen Sie Platten vom Typ D mit einer Rohdichte ab 800 Kilogramm je Kubikmeter, für hohe Beanspruchung Typ DFH2IR mit erhöhter Oberflächenhärte und Biegezugfestigkeit.
Die Standardplatte vom Typ A in 12,5 Millimeter Dicke genügt. Sie ist für die Beplankung von Metallständerwänden vorgesehen und gilt ab dieser Dicke als nichtbrennbar.
Wann Sie zur Gipsfaserplatte greifen sollten
Gipsfaserplatten nach DIN EN 15283-2 sind kein anderer Name für dieselbe Sache. Sie bestehen aus Gips und Papierfasern, die gemischt und nach Zugabe von Wasser ohne weitere Bindemittel zu Platten gepresst werden. Der Bundesverband der Gipsindustrie beschreibt die Fasern als in einem Recyclingverfahren aus Papier gewonnen. Es gibt keinen Karton auf der Oberfläche, der Werkstoff ist homogen.
Praktisch bedeutet das drei Unterschiede. Erstens tragen Gipsfaserplatten höhere Einzellasten, weil die Befestigung nicht in eine weiche Kartonschicht greift. Zweitens sind sie stabiler gegen mechanische Beschädigung, was in Fluren und Kinderzimmern zählt. Drittens sind sie teurer, spürbar im Materialpreis je Quadratmeter.
Im Feuchtraum ändern sie an der Grenze allerdings nichts: In der Übersicht des Merkblatts 5 steht für Gipsfaserplatten in den Klassen W2-I und W3-I ebenfalls, dass die Anwendung nicht zulässig ist. Wer im Nassbereich plant, kommt an zementgebundenen Platten nicht vorbei, auch nicht mit dem höherwertigen Gipsprodukt.
Wie Sie die richtige Platte für Ihr Vorhaben auswählen
Diese Reihenfolge führt in fünf Minuten zur richtigen Platte, weil sie mit der Anforderung beginnt und nicht mit dem Sortiment.
- Bestimmen Sie die Wassereinwirkungsklasse des Raums nach DIN 18534, bevor Sie irgendetwas anderes festlegen.
- Prüfen Sie, ob eine bauordnungsrechtliche Brandschutzanforderung besteht, etwa weil die Wand zwei Nutzungseinheiten trennt.
- Klären Sie die Schallschutzanforderung, denn sie entscheidet über Plattendichte und Lagenzahl.
- Wählen Sie erst jetzt den Plattentyp: A für den Standardfall, H2 für gemäßigte Feuchträume, DF für Brandschutz, DFH2 für beides, D oder DFH2IR für Schallschutz und Robustheit.
- Legen Sie die Dicke fest. 12,5 Millimeter ist das Standardmaß für Ständerwände; Feuerschutzplatten kommen für die Bekleidung nichttragender Feuerschutzwände in 20 bis 25 Millimetern zum Einsatz.
- Bestimmen Sie die Kantenform passend zur Verspachtelung, also abgeflachte oder halbrunde abgeflachte Kanten für bewehrte Fugen.
- Vereinbaren Sie die Oberflächengüte Q1 bis Q4 schriftlich, weil ohne Angabe die Standardverspachtelung Q2 als vereinbart gilt.
Eine Grenze der Datenlage gehört dazu: Eine bundesweite Statistik darüber, wie häufig im Wohnungsbau die falsche Platte im Feuchtraum verbaut wird, gibt es nicht. Die Regelwerke sind eindeutig, aber ob sie eingehalten werden, erfasst niemand systematisch.
Häufige Fragen
Was bedeutet Typ A bei einer Gipsplatte?
Typ A ist die Bezeichnung der Standardgipsplatte nach DIN EN 520, früher als GKB oder Gipskarton-Bauplatte geführt. Sie ist in der Dicke 12,5 Millimeter für die Verkleidung von Metallständerwänden vorgesehen und gilt ab dieser Dicke als nichtbrennbar. Sie ist feuchteregulierend, aber nicht wasserbeständig und gehört deshalb nicht in Nassbereiche.
Darf ich eine grüne Feuchtraumplatte in der Dusche verwenden?
An der Wand über der Dusche ja, im Bodenbereich einer bodengleichen Dusche nein. Wandflächen in Duschen gehören zur Wassereinwirkungsklasse W1-I, dort sind imprägnierte Gipsplatten vom Typ H2 mit Abdichtung im Verbund zulässig. Bodenflächen in Räumen mit bodengleichen Duschen zählen zu W2-I, und dort ist die Anwendung von Gipsplatten nicht zulässig.
Was ist der Unterschied zwischen GKB und GKF?
GKB ist die frühere Bezeichnung der Bauplatte, heute Typ A nach DIN EN 520. GKF ist die Feuerschutzplatte, heute Typ DF. Der Unterschied liegt im Gipskern: Die Feuerschutzplatte hat eine Glasfaserarmierung, die den Gefügezusammenhalt bei hohen Temperaturen sichert. Dadurch zerfällt der Kern im Brandfall nicht, wenn das Kristallwasser ausgetrieben ist.
Wie viel Wasser nimmt eine imprägnierte Gipsplatte auf?
Eine Platte vom Typ H2 nach DIN EN 520 nimmt höchstens 10 Prozent Wasser auf, umgerechnet höchstens 180 Gramm je Quadratmeter. Das ist eine reduzierte Wasseraufnahme, keine Wasserbeständigkeit. Der Bundesverband der Gipsindustrie weist ausdrücklich darauf hin, dass imprägnierte Gipsbaustoffe nicht wasserbeständig sind und bei anhaltender Durchfeuchtung an Festigkeit verlieren.
Wann lohnt sich eine Gipsfaserplatte statt einer Gipskartonplatte?
Wenn die Wand höhere Einzellasten tragen oder mechanisch robuster sein soll. Gipsfaserplatten nach DIN EN 15283-2 bestehen aus Gips und Papierfasern ohne Kartonummantelung und sind homogen aufgebaut. Im Nassbereich helfen sie nicht weiter: In den Wassereinwirkungsklassen W2-I und W3-I ist ihre Anwendung nach Merkblatt 5 des Gipsverbandes ebenfalls nicht zulässig.
Brauche ich hinter Fliesen im Bad eine Abdichtung?
Bei mäßiger Wassereinwirkung der Klasse W1-I sind Abdichtungen an Wand- und Bodenflächen erforderlich, ebenso bei hoher und sehr hoher Einwirkung der Klassen W2-I und W3-I. Fliesen und Fugen gelten nicht als Abdichtung. Verzichtet werden darf nur bei geringer Einwirkung der Klasse W0-I mit wasserabweisenden Oberflächen oder bei feuchteunempfindlichem Untergrund in W1-I.