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Ratgeber

Was F30 und F90 im Trockenbau bedeuten

Die Zahl hinter dem F nennt die Feuerwiderstandsdauer in Minuten: F30 hält mindestens 30 Minuten stand, F90 mindestens 90. Das Bauordnungsrecht verlangt je nach Gebäudeklasse feuerhemmende Bauteile mit F30, hochfeuerhemmende mit F60-AB oder feuerbeständige mit F90-AB. Der Buchstabe sagt, ob die Baustoffe brennbar sein dürfen.

Was die Zahl hinter dem F über eine Wand aussagt

DIN 4102-2 teilt Bauteile nach ihrer Feuerwiderstandsdauer in Klassen ein. Die Zahl ist keine Schätzung, sondern das Ergebnis einer Prüfung im Brandofen nach der Einheitstemperaturzeitkurve, einem genormten Temperaturverlauf, der einen voll entwickelten Raumbrand nachbildet. Ein Bauteil der Klasse F90 hat im Versuch mindestens 90 Minuten durchgehalten.

Feuerwiderstandsklassen nach DIN 4102-2 und die zugehörige Mindestdauer im Brandversuch.
KlasseFeuerwiderstandsdauer
F30mindestens 30 Minuten
F60mindestens 60 Minuten
F90mindestens 90 Minuten
F120mindestens 120 Minuten
F180mindestens 180 Minuten

Geprüft werden dabei drei Eigenschaften gleichzeitig: ob die Wand ihre Last weiter trägt, ob sie den Raum abschließt, also keine Flammen und heißen Gase durchlässt, und ob sie die Wärme so dämmt, dass die vom Feuer abgewandte Seite nicht zu heiß wird. Die Klasse richtet sich nach dem schwächsten dieser drei Werte. Eine Wand, die 104 Minuten trägt, 76 Minuten dicht bleibt und nach 40 Minuten zu heiß wird, ist deshalb eine F30-Wand und keine F90-Wand.

Warum Gips überhaupt Feuer aufhält

Gips wirkt nicht, weil er dick ist, sondern weil er Wasser enthält. Im Gips ist Kristallwasser chemisch gebunden. Bei Brandeinwirkung wird der Gips entwässert, das Kristallwasser verdampft, und dieser Vorgang verbraucht Energie. Zusätzlich bildet sich zwischen Feuer und Bauteil ein Dampfschleier, der den Brandfortschritt verzögert.

Die Größenordnung ist messbar. Für das Aufheizen und Austreiben des Kristallwassers werden bei einer 15 Millimeter dicken Gipsplatte nach Angaben von Knauf rund 8.400 Kilojoule verbraucht. Solange dieser Vorgang läuft, bleibt die Temperatur hinter der Platte nahezu konstant. Erst wenn das Wasser ausgetrieben ist, steigt sie weiter. Die entwässerte Gipsschicht wirkt danach als zusätzlicher Isolator, weil sie schlechter Wärme leitet als nicht entwässerter Gips.

Der Bundesverband der Gipsindustrie ordnet Gipsplatten und Gipsfaserplatten deshalb den nichtbrennbaren Baustoffen der Baustoffklasse A zu. Wie weit das trägt, zeigt eine Angabe von Rigips: Schon mit einer einlagigen Beplankung aus Feuerschutzplatten RF 12,5 auf jeder Seite lassen sich Montagewände in der Feuerwiderstandsklasse F 30-A errichten, ohne dass dafür Dämmstoff im Hohlraum nötig wäre. Dämmung kommt in diese Wände aus Gründen des Schallschutzes, nicht des Brandschutzes.

Daraus folgt der Unterschied zwischen den Plattentypen. Die Feuerschutzplatte, früher als GKF bezeichnet und europäisch als Typ DF geführt, hat zusätzlich eine Kernarmierung aus Glasfasern. Diese Fasern halten den Gipskern zusammen, wenn er durch die Entwässerung schwindet und reißt. Eine normale Bauplatte ohne Armierung zerfällt an dieser Stelle, und der Brandschutz endet früher als geprüft.

Energie für das Austreiben des Kristallwassers aus einer 15-Millimeter-Gipsplatte
rund 8.400 Kilojoule
Knauf Gips, Grundlagen des Brandschutzes, Stand 1. Januar 2019
Feuerwiderstandsdauer der Klasse F90 nach DIN 4102-2
mindestens 90 Minuten
Knauf Gips, Grundlagen des Brandschutzes, Tabelle 9, Stand 1. Januar 2019
Bauaufsichtliche Anforderung feuerbeständig, Entsprechung nach DIN 4102-2
F 90-AB, in den wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen
Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, Anhang 4, Tabelle 4.2.3, Stand 1. Januar 2017

Welche Feuerwiderstandsklasse die Bauordnung für Ihr Gebäude verlangt

Das Bauordnungsrecht spricht nicht von F30 oder F90, sondern von feuerhemmend, hochfeuerhemmend und feuerbeständig. § 26 der Musterbauordnung unterscheidet Bauteile nach ihrer Feuerwiderstandsfähigkeit in genau diese drei Stufen. Welche Stufe gilt, hängt von der Gebäudeklasse ab. Die Musterbauordnung ist dabei nur ein Muster; verbindlich ist die Bauordnung Ihres Bundeslandes, die den Text meist übernimmt.

§ 2 der Musterbauordnung teilt Gebäude in fünf Klassen. Gebäudeklasse 1 sind freistehende Gebäude bis 7 Meter Höhe mit höchstens zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 Quadratmetern. Gebäudeklasse 2 dieselben Gebäude, aber nicht freistehend. Gebäudeklasse 3 sind sonstige Gebäude bis 7 Meter. Gebäudeklasse 4 reicht bis 13 Meter mit Nutzungseinheiten von jeweils höchstens 400 Quadratmetern, Gebäudeklasse 5 umfasst alle übrigen Gebäude. Die Höhe misst sich an der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist.

Anforderungen an tragende und aussteifende Wände nach § 27 Musterbauordnung, je Gebäudeklasse.
GebäudeklasseOberirdische GeschosseKellergeschoss
Gebäudeklasse 1keine Anforderung nach § 27 Absatz 1 Satz 2feuerhemmend
Gebäudeklasse 2feuerhemmendfeuerhemmend
Gebäudeklasse 3feuerhemmendfeuerbeständig
Gebäudeklasse 4hochfeuerhemmendfeuerbeständig
Gebäudeklasse 5feuerbeständigfeuerbeständig

Für Trennwände gilt § 29 der Musterbauordnung. Erforderlich sind sie zwischen Nutzungseinheiten, zum Abschluss von Räumen mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr und zwischen Aufenthaltsräumen und anders genutzten Räumen im Kellergeschoss. Diese Trennwände müssen die Feuerwiderstandsfähigkeit der tragenden Bauteile des Geschosses haben, mindestens jedoch feuerhemmend sein. Wände zum Abschluss von Räumen mit erhöhter Brandgefahr müssen feuerbeständig sein. Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 gelten diese Absätze nicht.

Welche Anforderung trifft Ihre Trockenbauwand?

Trägt die Wand Lasten oder steift sie das Gebäude aus?

Ja

Liegt das Gebäude in Gebäudeklasse 4 oder 5?

Ja

In Gebäudeklasse 5 muss die Wand feuerbeständig sein, also F 90-AB erreichen, in Gebäudeklasse 4 hochfeuerhemmend, also F 60-AB. Eine leichte Trennwand kommt dafür nicht infrage; hier ist eine tragende Konstruktion mit statischem Nachweis und Brandschutznachweis nötig.

Nein

In den Gebäudeklassen 2 und 3 verlangt § 27 Musterbauordnung feuerhemmende tragende Wände, also F30. Im Kellergeschoss steigt die Anforderung in Gebäudeklasse 3 auf feuerbeständig.

Nein

Trennt die Wand zwei Nutzungseinheiten, etwa zwei Wohnungen oder eine Wohnung von einer Praxis?

Ja

Handelt es sich um ein Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 oder 2?

Ja

Dann gilt § 29 Musterbauordnung nach seinem Absatz 6 nicht. Eine brandschutztechnische Anforderung an diese Wand besteht bauordnungsrechtlich nicht; Schallschutz und Vereinbarung entscheiden über den Aufbau.

Nein

Die Trennwand muss die Feuerwiderstandsfähigkeit der tragenden Bauteile des Geschosses haben, mindestens feuerhemmend sein. Sie ist bis zur Rohdecke zu führen, im Dachraum bis unter die Dachhaut, und Öffnungen brauchen feuerhemmende, dicht- und selbstschließende Abschlüsse.

Nein

Für eine Wand innerhalb einer Nutzungseinheit stellt das Bauordnungsrecht keine Brandschutzanforderung. Prüfen Sie stattdessen, ob Schallschutz, Statik für Wandlasten oder Feuchteschutz den Aufbau bestimmen.

Was die Buchstaben A, AB und B hinter der Klasse bedeuten

Die Feuerwiderstandsdauer allein genügt dem deutschen Bauordnungsrecht nicht. Es fragt zusätzlich, woraus das Bauteil besteht. DIN 4102-1 teilt Baustoffe in Klassen ein: A1 und A2 sind nichtbrennbar, B1 schwerentflammbar, B2 normalentflammbar, B3 leichtentflammbar. § 26 Absatz 1 der Musterbauordnung verbietet Baustoffe, die nicht mindestens normalentflammbar sind, also die Klasse B3.

Die Kurzbezeichnung nach DIN 4102-2 verbindet beide Angaben. Der Buchstabe A bedeutet, dass das Bauteil ausschließlich aus nichtbrennbaren Baustoffen besteht. AB bedeutet, dass alle wesentlichen Teile nichtbrennbar sind, im Übrigen aber brennbare Baustoffe verwendet werden dürfen. B bedeutet, dass auch wesentliche Teile aus brennbaren Baustoffen bestehen.

  • feuerhemmend entspricht der Feuerwiderstandsklasse F30, Kurzbezeichnung F 30-B.
  • feuerhemmend und aus nichtbrennbaren Baustoffen entspricht F 30-A.
  • hochfeuerhemmend und in den wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen entspricht F 60-AB.
  • hochfeuerhemmend und aus nichtbrennbaren Baustoffen entspricht F 60-A.
  • feuerbeständig mit nichtbrennbaren tragenden und aussteifenden Teilen entspricht F 90-AB.
  • feuerbeständig und aus nichtbrennbaren Baustoffen entspricht F 90-A; in einigen Bundesländern wird für feuerbeständig F120 verlangt.

Diese Zuordnung steht in der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, Anhang 4, Tabelle 4.2.3. Sie ist der Grund, warum ein Angebot mit dem Vermerk F90 allein nicht ausreicht. Gefordert ist in aller Regel F 90-AB, und ob der angebotene Aufbau das erfüllt, steht im Prüfzeugnis, nicht im Prospekt.

Wie Sie die europäischen Klassen REI 90 und A2-s1,d0 lesen

Neben dem deutschen System gilt das europäische. DIN EN 13501-2 klassifiziert Bauteile mit Buchstaben und Minutenangabe. R steht für Tragfähigkeit, E für Raumabschluss, I für Wärmedämmung unter Brandeinwirkung. REI 90 bedeutet demnach: 90 Minuten tragfähig, raumabschließend und wärmedämmend. Weitere Kennbuchstaben treten hinzu, etwa M für mechanische Einwirkung auf Wände, S200 für die Begrenzung der Rauchdurchlässigkeit und C für selbstschließende Eigenschaften bei Türen.

Für Baustoffe gilt DIN EN 13501-1 mit sieben Klassen von A1 bis F. Dazu kommen zwei Zusatzangaben: s1 bis s3 für die Rauchentwicklung und d0 bis d2 für brennendes Abtropfen. Wichtig ist eine Falle, auf die Knauf ausdrücklich hinweist: Die europäische Klasse A2 nach DIN EN 13501-1 ist nicht dasselbe wie die Klasse A2 nach DIN 4102-1. Als nichtbrennbar im Sinne des deutschen Baurechts gilt ein Produkt erst als A2-s1,d0, also zusätzlich mit der Rauchklasse s1 und der Abtropfklasse d0.

Wie Sie eine Brandschutzwand richtig beauftragen und abnehmen

Brandschutz ist der Bereich, in dem ein formal sauberes Angebot und eine mangelhafte Ausführung am weitesten auseinanderliegen können, weil der Mangel erst im Brandfall sichtbar wird. Diese Schritte halten die Lücke klein.

  1. Lassen Sie sich die bauaufsichtliche Anforderung schriftlich nennen, also feuerhemmend, hochfeuerhemmend oder feuerbeständig, und nicht nur eine F-Klasse.
  2. Verlangen Sie den geprüften Systemaufbau mit Nachweis: allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis, allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder eine Klassifizierung nach DIN EN 13501-2.
  3. Prüfen Sie, ob der angebotene Aufbau exakt dem Prüfzeugnis entspricht: Profiltyp, Ständerabstand, Plattentyp, Plattendicke, Lagenzahl, Schraubenabstand und Dämmstoff mit Schmelzpunkt.
  4. Klären Sie die Anschlüsse. Der Anschluss an Rohdecke, Boden und flankierende Wände gehört zum Prüfumfang und ist die häufigste Fehlerstelle.
  5. Lassen Sie festhalten, dass Trennwände bis zur Rohdecke geführt werden, im Dachraum bis unter die Dachhaut, wie es § 29 Absatz 4 Musterbauordnung verlangt.
  6. Planen Sie jede Durchdringung vorab: Leitungen, Lüftungskanäle und Revisionsklappen brauchen eigene geprüfte Abschottungen, sonst fällt die Klassifizierung der ganzen Wand.
  7. Dokumentieren Sie den Einbau mit Fotos vor dem Schließen der zweiten Beplankung und lassen Sie sich die Übereinstimmungserklärung des Betriebs geben.

Eine Anmerkung zur Ehrlichkeit der Datenlage: Wie viele Brandschutzmängel im Trockenbau in Deutschland jährlich festgestellt werden, erfasst keine öffentliche Statistik. Es gibt Sachverständigenberichte und Fachaufsätze, aber keine belastbare bundesweite Zahl. Wer Ihnen eine Quote nennt, kann sie nicht belegen.

Häufige Fragen

Was bedeutet F30 bei einer Trockenbauwand?

F30 bedeutet, dass die Wandkonstruktion im Brandversuch nach DIN 4102-2 mindestens 30 Minuten standgehalten hat. Geprüft werden Tragfähigkeit, Raumabschluss und Wärmedämmung gleichzeitig; maßgeblich ist der schlechteste der drei Werte. Im Bauordnungsrecht entspricht F30 der Anforderung feuerhemmend. Die Klasse gilt nur für den geprüften Gesamtaufbau, nicht für eine einzelne Platte.

Was ist der Unterschied zwischen F90 und F 90-AB?

F90 nennt nur die Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten. F 90-AB verlangt zusätzlich, dass die wesentlichen Teile des Bauteils aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Die bauaufsichtliche Anforderung feuerbeständig entspricht nach der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen der Kurzbezeichnung F 90-AB. Ein Angebot, das nur F90 nennt, lässt diese Frage offen.

Welche Wand muss in einem Einfamilienhaus feuerhemmend sein?

In einem freistehenden Einfamilienhaus der Gebäudeklasse 1 verlangt § 27 Musterbauordnung für oberirdische tragende Wände keine Feuerwiderstandsfähigkeit, im Kellergeschoss dagegen feuerhemmende Wände. Die Trennwandregelung des § 29 gilt nach dessen Absatz 6 für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 nicht. Verbindlich ist immer die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes.

Warum hält eine dünne Gipsplatte überhaupt Feuer auf?

Weil im Gips Kristallwasser chemisch gebunden ist. Unter Brandeinwirkung verdampft dieses Wasser und verbraucht dabei Energie; zusätzlich bildet sich ein Dampfschleier, der den Brandfortschritt verzögert. Bei einer 15 Millimeter dicken Gipsplatte werden dafür nach Angaben von Knauf rund 8.400 Kilojoule verbraucht. Die entwässerte Gipsschicht wirkt danach als zusätzlicher Isolator.

Was bedeutet REI 90?

REI 90 ist die europäische Klassifizierung nach DIN EN 13501-2: R steht für Tragfähigkeit, E für Raumabschluss, I für Wärmedämmung unter Brandeinwirkung, die Zahl für 90 Minuten. Anders als die deutsche Kurzbezeichnung sagt REI nichts über das Brandverhalten der verwendeten Baustoffe. Das wird zusätzlich nach DIN EN 13501-1 bestimmt, etwa als A2-s1,d0.

Gilt die europäische Klasse A2 als nichtbrennbar?

Nicht automatisch. Knauf weist darauf hin, dass Bauprodukte der europäischen Klasse A2 nach DIN EN 13501-1 der bauaufsichtlichen Anforderung nichtbrennbar erst dann zugeordnet werden, wenn sie zusätzlich die Rauchklasse s1 und die Abtropfklasse d0 erfüllen. Die Angabe lautet dann A2-s1,d0. Die Klasse A2 nach DIN 4102-1 ist damit nicht gleichbedeutend.

Begriffe aus diesem Artikel im Glossar

  • Gipskarton-Feuerschutzplatte (GKF): GKF ist die Gipskarton-Feuerschutzplatte für Bauteile mit erhöhten Brandschutzanforderungen, an der roten Kennzeichnung erkennbar. Ihr Kern ist glasfaserverstärkt, damit er bei hohen Temperaturen länger formstabil bleibt, bevor der Gips seine Feuchtigkeit verliert und zerfällt. Nach DIN EN 520 entspricht sie dem Typ DF und ist Grundlage vieler geprüfter F30- und F90-Wandkonstruktionen.
  • Brandschutzklasse F30 und F90: F30 und F90 sind Feuerwiderstandsklassen nach DIN 4102-2: Sie geben an, wie lange ein Bauteil im Brandfall seine Tragfähigkeit, Wärmedämmung und den Raumabschluss behält, in Minuten gemessen. F30 steht für mindestens 30 Minuten Feuerwiderstand, F90 für mindestens 90 Minuten. Dazwischen und darüber gibt es die Stufen F60, F120 und F180.
  • Baustoffklasse (DIN 4102-1): Die Baustoffklasse nach DIN 4102-1 beschreibt das Brandverhalten eines einzelnen Baustoffs, unabhängig von der Feuerwiderstandsdauer eines ganzen Bauteils. A1 und A2 gelten als nicht brennbar, A1 ganz ohne, A2 mit begrenztem organischem Anteil. B1 ist schwerentflammbar, B2 normalentflammbar und B3 leichtentflammbar; B3-Baustoffe sind im Hochbau grundsätzlich nicht zugelassen.
  • Beplankung: Beplankung bezeichnet das Anbringen von Gipskarton-, Gipsfaser- oder anderen Bauplatten auf dem Ständerwerk einer Trockenbauwand oder -decke. Bei einfacher Beplankung sitzt eine Plattenlage je Seite, bei doppelter Beplankung zwei versetzt verschraubte Lagen. Doppelte Beplankung erhöht Stabilität, Schallschutz und Brandwiderstand gegenüber einfacher Beplankung deutlich, verbraucht dafür mehr Material, mehr Arbeitszeit und mehr Wandstärke.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Musterbauordnung, Fassung November 2002, zuletzt geändert durch Beschluss vom 25.09.2020, Bauministerkonferenz, Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister der Länder,
  2. Grundlagen des Brandschutzes, technische Unterlage G-20, Knauf Gips,
  3. Brandschutz mit Gipsplatten und Gipsfaserplatten, Bundesverband der Gipsindustrie,
  4. Feuerwiderstandsklassen, Grundlagenbeitrag Brandschutz, Baunetz Wissen, Fachredaktion,
  5. Baulicher Brandschutz: Vorgaben, Umsetzung und Einbau, Saint-Gobain Rigips,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 20. September 2026.