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Glossar

Zulassungsfreies Handwerk

Zulassungsfreie Handwerke stehen in Anlage B1 der Handwerksordnung und lassen sich ohne Meisterbrief oder vergleichbaren Qualifikationsnachweis selbstständig ausüben. Trotzdem müssen sich Betriebe bei der zuständigen Handwerkskammer anzeigen und in deren Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke eintragen lassen, nur eben nicht in die Handwerksrolle. Reiner Trockenbau zählt zu dieser Gruppe, weil die Handwerksordnung dafür kein eigenständiges Gewerk mit Meisterzwang vorsieht.

Begriff
Zulassungsfreies Handwerk
Stand
14. September 2026

Hintergrund

Neben Anlage B1 führt die Handwerksordnung in Anlage B2 zusätzlich handwerksähnliche Gewerbe, für die ebenfalls kein Meisterbrief nötig ist. Beide Gruppen unterscheiden sich von den zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A vor allem darin, dass der Marktzugang keinen Qualifikationsnachweis verlangt.

Kein Qualifikationsnachweis heißt nicht, dass die Arbeit unqualifiziert ausgeführt wird. Es heißt nur, dass die Handwerksordnung dafür keinen verpflichtenden Nachweis vorschreibt. Wer die Qualifikation eines einzelnen Betriebs prüfen will, muss sich direkt beim Betrieb danach erkundigen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Handwerksrolle: Anlage A, Anlage B und viele weitere Infos, Handwerkskammer Region Stuttgart,

Einsatz von Sprachmodellen

Abruf der Websites und Suche nach festen Mustern erledigt ein festes Programm, ohne KI. Die Suchmuster sind mit KI-Unterstützung entstanden, und die Stichprobe von 20 Treffern haben wir KI-gestützt gegengelesen. Name, Anschrift und Kontakt jedes Betriebs stammen unverändert aus OpenStreetMap, kein Modell erzeugt oder ändert sie. Das Inhaltskonzept, die Einordnung nach Leistung und Zielgruppe sowie die Formulierung von Überschriften, Seitentexten, Glossar- und Ratgebertexten entstehen mit Unterstützung von Sprachmodellen.

Korrekturweg

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Melden Sie dort auch einen Betrieb, der keinen Trockenbau mehr anbietet, oder einen fehlenden Betrieb, dessen Website Trockenbau nennt. Für einen neuen Eintrag brauchen wir die Adresse dieser Website. Wir prüfen die Meldung, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 14. September 2026.