Glossar
Anlage A der Handwerksordnung
Anlage A der Handwerksordnung listet die zulassungspflichtigen Handwerke, für deren selbstständige Ausübung als stehendes Gewerbe ein Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation erforderlich ist. Nur wer diesen Nachweis erbringt, kann sich für ein solches Gewerk in die Handwerksrolle eintragen lassen. Das Stuckateurhandwerk gehört zu Anlage A, reiner Trockenbau dagegen nicht, weil er als eigenständiges Gewerk in der Handwerksordnung fehlt.
- Begriff
- Anlage A der Handwerksordnung
- Stand
- 14. September 2026
Hintergrund
Die Meisterpflicht der Anlage A soll sicherstellen, dass Betriebe in gefahrgeneigten oder besonders ausbildungsintensiven Gewerken über nachgewiesene fachliche und betriebswirtschaftliche Kenntnisse verfügen, bevor sie selbstständig am Markt auftreten. Ausnahmen gibt es etwa für langjährige Gesellen mit Ausübungsberechtigung.
Für die Betriebe in diesem Verzeichnis ist die Zuordnung zu Anlage A nicht automatisch aus dem Namen ablesbar: Ein Betrieb kann Stuckateurarbeiten der Anlage A und zulassungsfreien Trockenbau nebeneinander anbieten, ohne dass sich das an der Firmierung zeigt.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Handwerksrolle: Anlage A, Anlage B und viele weitere Infos, Handwerkskammer Region Stuttgart,
- Trockenbauer ist kein Stuckateur, Handwerkskammer Karlsruhe,
Einsatz von Sprachmodellen
Abruf der Websites und Suche nach festen Mustern erledigt ein festes Programm, ohne KI. Die Suchmuster sind mit KI-Unterstützung entstanden, und die Stichprobe von 20 Treffern haben wir KI-gestützt gegengelesen. Name, Anschrift und Kontakt jedes Betriebs stammen unverändert aus OpenStreetMap, kein Modell erzeugt oder ändert sie. Das Inhaltskonzept, die Einordnung nach Leistung und Zielgruppe sowie die Formulierung von Überschriften, Seitentexten, Glossar- und Ratgebertexten entstehen mit Unterstützung von Sprachmodellen.
Korrekturweg
Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Melden Sie dort auch einen Betrieb, der keinen Trockenbau mehr anbietet, oder einen fehlenden Betrieb, dessen Website Trockenbau nennt. Für einen neuen Eintrag brauchen wir die Adresse dieser Website. Wir prüfen die Meldung, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.
Stand dieser Angaben: 14. September 2026.